Für Arbeitnehmer gibt es 2020 einige Entlastungen.
Verpflegungspauschalen
Berufstätige, die mehr als 8 Stunden auswärts tätig sind, können pro Tag 14 Euro statt bisher 12 Verpflegungspauschale absetzen.
Bei 24 Stunden Abwesenheit gibt es 28 Euro, für den An- und Abreisetag je 14 Euro.
E-Fahrzeug vom Chef
Wer ein emissionsfreies Elektrofahrzeug vom Arbeitgeber auch privat nutzt, muss nur noch 0,25 % als geldwerten Vorteil versteuert werden.
E-Bike vom Chef
Erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber ein E-Bike ohne Kennzeichen, ist die private Nutzung steuerfrei.
Präventition
Gesundheitsleistungen vom Chef sind jetzt bis zu 600 Euro abgabenfrei.