Aufgrund der aktuellen Krankheitslage ein Sonderartikel des Geld-Fuchses
Sie sind am Virus erkrankt
Sie erhalten in den ersten sechs Wochen Ihr Gehalt und Lohn weitergezahlt. Danach gibt es Krankengeld. Es entspricht etwa 70 Prozent des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns.
Sie sind in Quarantäne
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erhalten Sie ebenfalls für sechs Wochen Ihren Lohn oder Gehalt weitergezahlt. Der Arbeitgeber kann sich diese Kosten vom zuständigen Gesundheitsamt erstatten lassen.
Das Unternehmen stellt den Betrieb ein
Der Arbeitgeber ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn Sie arbeitswillig und -fähig sind.
Können Berufstätige zu Hause bleiben, wenn die Kita geschlossen wird?
Das ist kein Grund, dem Betrieb fernzubleiben. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und suchen Sie nach einer Lösung wie Home-Office oder Urlaub.
Sie sind erkrankt
Gehen Sie nicht zur Praxis. Rufen Sie Ihren Hausarzt und fragen Sie, ob Ihr Hausarzt Sie zu Hause aufsucht und Sie krankschreibt.
Muss ich die Dienstreise antreten?
Die Firma darf Sie nicht in Gebiete schicken, für eine Warnung des Außenministeriums vorliegt.
Meine Firma wird zahlungsunfähig
Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
(Quelle: WAZ vom 03.03.2020)